Mauthausen
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| Camp Map |
In dem
1938 in der Nähe von
Linz errichteten
Konzentrationslager
Mauthausen, das als einziges Lager zur Kategorie II (für ”Schwerbelastete…und kaum noch
erziehbare Schutzhäftlinge”) des Lagersystems gehörte, wurde im
Frühjahr 1942
eine stationäre Gaskammer eingerichtet. In dem Geständnis, das der ehemalige Kommandant
SS-Standartenführer
Franz Ziereis am
23. Mai 1945,
unmittelbar vor seinem Tod ablegte (er war bei einem Fluchtversuch angeschossen worden),
sagte er aus, dass der Befehl zum Bau der Gaskammer von SS-Gruppenführer
Glücks in
Berlin gekommen sei. Der SS-Sturmbannführer Dr.
Eduard Krebsbach, der bis
August 1943 Standortarzt war, sagte aus, die Gaskammer
sei auf Befehl von
Ziereis vom Lagerapotheker
Erich Wasicky erfunden und erbaut worden.
Möglicherweise wurde der Bau der Kammer im
Herbst 1941
angefangen. Dieser Zeitpunkt würde auch mit den ersten Vergasungsversuchen in
Auschwitz
übereinstimmen und könnte in Zusammenhang mit der Euthanasie in den
Konzentrationslagern gesehen werden.
In einem Prozess vor dem Landgericht
Hagen wurde der SS-Hauptscharführer
Martin Roth, der vom Anfang bis zum Ende als Kommandoführer
des Krematoriums in Mauthausen
Dienst machte,
1972 verurteilt. Bei dem Prozess hatte
Roth u. a. ausgesagt, dass von
März 1942 bis April 1945
Vergasungen in der Gaskammer sattgefunden hatten. Das Gericht ging von einer bewiesenen
Mindestzahl der Opfer von 1.692 aus.
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| Gaskammer und Krematorium |
Die Gaskammer befand sich im Kellergeschoss, das den Krankenbau mit dem Gebäude des
Bunkers (des Zellenbaus) verbindet, und zwar ziemlich genau in der Mitte zwischen den beiden
Gebäuden, weshalb die beiden Lokalisierungen, die man in der Literatur findet [”im Keller des
Krankenbaus” (
Kogon u.a.) und ”im Keller des
Zellenbaus” (
Choumoff)], beide zutreffen.
Die Kammer war recht klein, 3,57 x 3,87 m. Bis zu einer Höhe von 1,50 m waren die
Wände gekachelt. Es gab keine Fenster in dem Raum, der zwei hermetisch verschließbare
Türen besaß. Außerdem war die Kammer mit 16 Duschköpfen für warmes und kaltes Wasser
versehen; oberhalb der Duschköpfe befand sich die Beleuchtung. Neben der Gaskammer
gab es einen kleinen Raum, ”Gaszelle” genannt. Von hier aus wurde das Gas durch ein
Rohr in die Gaskammer geführt.
In seinem Urteil hat das
Hagener Landgericht den Vergasungsvorgang beschrieben:
Vor jeder Vergasung wurde auf Befehl von
Roth ein
Ziegelstein in einem der
Krematoriumsöfen (das Krematorium lag unmittelbar neben der Gaskammer) heiß gemacht.
Der Stein wurde dann in das Gaseinfüllgerät gelegt, wodurch die Temperatur anstieg.
Das war nötig, um das Gas freizusetzen.
In Mauthausen verwendete man Zyklon B, das eine Temperatur von 27 Grad Celsius
benötigte um effektiv zu sein. Das Gaseinfüllgerät, das nach der Befreiung gefunden
wurde, bestand aus einem Metallkasten mit abnehmbarem Deckel, der luftdicht verschlossen
werden konnte.
Die Opfer wurden über den Bunkerhof in den Keller geführt, wo sie sich entkleiden mussten.
Dann wurden sie von einem SS-Sanitätsdienstgrad, der zur Tarnung einen weißen Kittel trug,
auf Goldzähne hin untersucht. Jedes Opfer, das Goldzähne hatte, wurde mit einem Farbstift
markiert. Bevor sie in die Gaskammer geführt wurden, erzählte man ihnen, dass sie geduscht
werden sollten, und man händigte ihnen ab und zu Seife und Handtücher aus. Da oft bis zu
hundert Menschen auf einmal vergast werden sollten, wurden die Opfer regelrecht in die
kleine Kammer gepfercht.
Nachdem das Zyklon B, das an Papierschnipsel gebunden war, in das Gaseinfüllgerät
geschüttet worden war, wurde das freigesetzte Gas durch einen Ventilator in die Gaskammer
gedrückt. In der Regel dauerte eine Vergasung etwa fünf Minuten, manchmal auch länger.
Nach etwa 15 Minuten vergewisserte sich der diensthabende SS-Mann durch einen
Blick durch das Guckloch in der Tür, dass alle tot waren. Danach wurde ein Ventilator
eingeschaltet und das eventuelle Restgas abgesaugt. Die Türen wurden dann geöffnet, und
nachdem die SS mit Hilfe von präparierten Papierschnipseln die Luft auf Gasreste geprüft hatte,
wurden die Leichen von dem Krematoriumskommando in den Kühlraum geschleift.
Bevor die Leichen im Krematorium verbrannt wurden, wurde den Frauen das Haar abgeschnitten
und bei den markierten Leichen die Goldzähne herausgebrochen.
Es ist nicht möglich gewesen, sämtliche Vergasungen einwandfrei nachzuweisen, weshalb
hier nur einige wenige erwähnt werden sollen:
In der
Nacht vom 9. auf den 10. Mai 1942
wurden 231 sowjetische Kriegsgefangene ermordet. Auch später wurden sowjetische Gefangene vergast.
Am
24.Oktober 1942 wurden 261 tschechische Häftlinge,
unter ihnen 130 Frauen und Kinder, vergast. Dies geschah auf direkten Befehl vom RSHA
(Reichssicherheitshauptamt) in
Berlin, wahrscheinlich als Repressalie
für das Attentat auf
Heydrich.
Sie waren alle wenige Tage vor ihrer Ermordung in das Lager eingewiesen und in dem Bunker
untergebracht worden. Die meisten gingen ahnungslos in den Tod. Eine Gruppe von Männern
durchschaute jedoch die List und schrie laut. Die politische Abteilung verfälschte nachher
Todeszeit und Todesursache. Im sogenannten Totenbuch steht ”standrechtlich erschossen”,
aber im Buch findet sich auch der Vermerk ”Gas”.
Heydrichs Nachfolger,
Ernst Kaltenbrunner, besuchte das Lager mehrmals. Im
Herbst 1942 ließ er sich die Gaskammer vorführen. Zu diesem
Zweck wurden Häftlinge aus dem Bunker geholt und vergast.
Eine der letzten Vergasungen fand am
28. April 1945 statt.
43 Häftlinge wurden umgebracht, darunter 33 österreichische politische Häftlinge, die auf
besonderen Befehl des Gauleiters Oberdonau,
August Eigruber,
ermordet wurden, damit,
so seine Begründung, ”die Allierten bei ihrer Ankunft keine einzige Partisanenbewegung in
der Alpenregion vorfinden.” Bei dieser Vergasung versuchte die SS auch alle Mitglieder
des Krematoriumskommandos, die als wichtige Geheimnisträger galten, zu beseitigen.
Dies gelang jedoch nicht gänzlich, aber die fünf Häftlinge des gusener Krematoriumskommandos
wurden in der Leichenkammer von Mauthausen von der SS am
3.Mai erschossen. Am folgenden Tag wurden die technischen
Installationen abgebaut, die Verbindung zwischen der sogenannten Gaszelle und der
Gaskammer wurde zugemauert und die Gaszuleitung entfernt.
Wie in anderen Lagern, wie zum Beispiel
Ravensbrück und
Sachsenhausen, wurden
besonders schwache Häftlinge unmittelbar vor der Evakuierung oder Befreiung des Lagers vergast.
Der Leiter des Zellenbaus, SS-Oberscharführer
Joseph Niedermayer,
gab die Gesamtzahl der Opfer mit rund 4.000 an. Heute geht man von 3.455 Toten aus.
Gusen
Im Nebenlager Gusen, das sich etwa 5 km von Mauthausen entfernt befand, wurde in abgedichteten
Räumen in den Häftlingsbaracken mit Zyklon B vergast. So zum Beispiel am
2. März 1942, als 164 kranke sowjetische Kriegsgefangene
in der Stube B von Block 16 umgebracht wurden. Dieser Massenmord wurde von
Anton Sluetzky, Inhaber einer
linzer Desinfektionsfirma, geleitet. Seine Firma hatte den
Auftrag, alle Blocks in Gusen zu entlausen. Man nimmt an, dass die Kranken einfach liegen
gelassen wurden, und nachdem die Fenster abgedichtet und verrammelt worden waren, wurde
das Gas durch die Tür geworfen. Im Totenbuch wurden alle zur Tarnung als natürliche
Todesfälle geführt.
Ende April 1945 ordnete der Kommandant von Gusen,
SS-Hauptsturmführer
Fritz Seidler, die Ermordung von
etwa 659 kranken Häftlingen an.
Die Kranken und Invaliden waren zuvor selektiert und in den Block 31 gebracht worden.
Wahrscheinlich wurde die Aktion durchgeführt, um Platz für neu dazu Kommende aus
verschiedenen Evakuierungstransporten zu schaffen und gleichzeitig ”Ballast-Existenzen”
loszuwerden. Zusammen mit den Kranken wurden auch zwei Gesunde umgebracht, und
zwar zwei polnische, politische Häftlinge, die als Strafe für Widerstandsarbeit ermordet
wurden. Diese Vergasung konnte nicht geheim gehalten werden, da sie so umfassend war,
dass sie auf zwei Tage verteilt werden musste. Deshalb gelang es, einige der Selektierten
aus dem Block 24 heraus zu schmuggeln und damit zu retten. Sie wurden in anderen
Blocks untergebracht und mit der Identität bereits Verstorbener versehen. Die übrigen
wurden im Block 31 mittels Zyklon B vergast. Bei diesen beiden Mordaktionen wurden
mindestens 823 Häftlinge vergast. Es ist anzunehmen, dass es in Gusen noch andere
Vergasungen gab, wobei die Opfer hauptsächlich kranke Häftlinge waren.
Auch mobile Gaskammern in Gestalt von Gaswagen wurden in Mauthausen und Gusen
eingesetzt. Die Wagen fuhren sozusagen im Pendelverkehr zwischen den beiden Lagern,
wobei die Insassen entweder durch Auspuffgase oder durch Zyklon B ermordet wurden.
Die meisten Opfer waren kranke Häftlinge. Die Verwendung von Zyklon B in den Gaswagen
ist nur aus Mauthausen/Gusen bekannt. Nach Zeugenaussagen ist zu vermuten, dass
das Gas während der Fahrt von der Führerkabine in das Innere des Wagens
geworfen wurde. Der erste Einsatz der Gaswagen hat wahrscheinlich schon im
Frühjahr 1942 stattgefunden, nachdem der
SS-Obersturmbannführer
Walter Rauff in einem Brief von
Ende März 1942 die Bestellung eines Wagens aus Mauthausen bestätigt hatte.
Der Wagen fuhr mit bis zu 30 Opfern von Mauthausen nach Gusen,
wo die Leichen herausgezerrt und verbrannt wurden (in Gusen gab es seit
Sommer 1941 ein Krematorium).
Nach Reinigung des Wagens wurde er dann mit neuen 30 Opfern beladen und nach
Mauthausen gefahren, wo die während der Fahrt Ermordeten verbrannt wurden. Es wird
angenommen, dass mindestens 900 Häftlinge in den Gaswagen, die in den Jahren
1942 und 1943 zum Einsatz kamen, umgebracht wurden.
Werden alle Opferzahlen berücksichtigt, können wir annehmen, dass mindestens
5.200 Menschen in Mauthausen/Gusen durch Gas ermordet wurden.
Quellen:
Marsalek, Hans: Die Geschichte des Konzentrationslagers Mauthausen, Wien 1980
Kogon, Eugen et al.: Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, Frankfurt a.M. 1986
Choumoff, Pierre Serge: Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas auf
österreichischem Gebiet 1940-1945, Mauthausen-Studien Band 1a, Wien, o.J.
Illustrationen:
Aus Choumoff: 98: der Vergasungsapparat; 94: Krematorium von Mauthausen
© ARC 2007